Förderung
Förderwege im Überblick
Wir nennen hier bewusst keine Prozentsätze und keine Maximalbeträge. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig, und was für Ihr Vorhaben gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Förderprogramme, Bedingungen und Fristen ändern sich laufend. Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Orientierung und keine Zusage. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, hängt vom Einzelfall ab und wird vor der Antragstellung geprüft. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben der jeweils zuständigen Stelle.
Wir verweisen auf die zuständigen Stellen
Förderbedingungen ändern sich mehrmals im Jahr. Eine Beschreibung, die wir nicht laufend nachhalten, wäre nach wenigen Monaten falsch. Eine falsche Förderangabe ist schlimmer als keine. Wir zeigen hier deshalb erst dann eigene Beschreibungen, wenn sie fachlich freigegeben und mit einem gültigen Prüfdatum versehen sind.
Bis dahin führen diese Wege direkt zur verbindlichen Quelle:
- KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458)(öffnet in neuem Tab)
- KfW(öffnet in neuem Tab)
- BAFA(öffnet in neuem Tab)
- Förderdatenbank des Bundes(öffnet in neuem Tab)
Welche Programme für Ihr Vorhaben überhaupt in Frage kommen, klären wir im Erstgespräch. Das ist ohnehin genauer als jede allgemeine Übersicht.
Ablauf
So läuft ein Förderantrag
Die Höhe der Förderung ändert sich mehrmals im Jahr, die Reihenfolge nicht. Entscheidend ist der dritte Schritt: Der Antrag steht vor der Beauftragung.
01
Beratung und Angebot
Erst die Bestandsaufnahme: Gebäude, Heizflächen, Verbrauch. Daraus entsteht ein Angebot, in dem steht, welche Fördervoraussetzungen die geplante Anlage erfüllt.
02
Bestätigung zum Antrag
Ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen bestätigt, dass das Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt. Ohne diese Bestätigung nimmt die KfW den Antrag nicht an.
03
Antrag vor der Beauftragung
Der Antrag wird gestellt, bevor die Maßnahme beginnt. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb enthält eine aufschiebende Bedingung: Er gilt erst, wenn die Zusage vorliegt.
04
Zusage
Die Förderstelle prüft und sagt zu. Erst jetzt wird die Anlage bestellt und der Montagetermin geplant. Für die Umsetzung nennt die Zusage eine Frist.
05
Umsetzung
Montage, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich und Einweisung. Die Rechnung weist die förderfähigen Kosten getrennt aus.
06
Nachweis und Auszahlung
Nach Fertigstellung bestätigt der Experte oder Fachbetrieb die Durchführung, die Nachweise werden hochgeladen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Zuständigkeiten
Wer wofür zuständig ist
Vier Wege, die sich teils ergänzen und teils ausschließen. Welche für Ihr Vorhaben in Frage kommen, hängt von Maßnahme, Gebäude und Wohnort ab.
KfW
Heizungstausch im Bestand, Fachplanung und Baubegleitung
Antrag über das Kundenportal der KfW, nach Bestätigung zum Antrag und vor Beginn der Maßnahme.
BAFA
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
Dämmung, Fenster, Lüftung und Maßnahmen an der bestehenden Anlage laufen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Land, Kommune, Netzbetreiber
Photovoltaik, Speicher, Wallbox, regionale Programme
Regional unterschiedlich, oft an ein Budget gebunden und zeitlich begrenzt. Welche Programme in Ihrer Gemeinde gelten, prüfen wir im Gespräch.
Finanzamt
Steuerlicher Weg für energetische Sanierung
Alternative zum Zuschuss über die Einkommensteuer. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus; welcher Weg passt, entscheidet der Einzelfall.
Häufige Fehler
Woran Förderungen scheitern
- Der Fachbetrieb wird beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist. Dann ist die Förderung für diese Maßnahme verloren.
- Es fehlt die Bestätigung zum Antrag, weil niemand den Energieeffizienz-Experten eingebunden hat.
- Die Anlage erfüllt eine technische Anforderung nicht, etwa zum Kältemittel oder zur Effizienz, und das fällt erst nach der Montage auf.
- Nachweise werden nach der Fertigstellung nicht fristgerecht eingereicht.
- Zuschuss und steuerlicher Bonus werden für dieselbe Maßnahme beantragt.
Was wir dabei übernehmen
- Wir nennen im Angebot, welche Fördervoraussetzungen die geplante Anlage erfüllt und welche Unterlagen der Antrag braucht.
- Wir stimmen die Bestätigung zum Antrag mit einem Energieeffizienz-Experten oder als ausführendes Fachunternehmen ab, bevor Sie beauftragen.
- Der Vertrag enthält die aufschiebende Bedingung, damit die Reihenfolge stimmt.
- Nach der Fertigstellung liefern wir die technischen Nachweise für die Bestätigung nach Durchführung.
- Über die Bewilligung entscheidet allein die Förderstelle. Wir versprechen keine Förderung, wir bereiten sie vor.
Vorgehen
Wie wir mit Förderung umgehen
Prüfen statt versprechen
Wir sagen Ihnen, welche Programme für Ihr Vorhaben grundsätzlich in Frage kommen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Reihenfolge beachten
Viele Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Diese Reihenfolge planen wir mit ein.
Entscheidung bleibt extern
Wir unterstützen bei den Unterlagen. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.
Förderfähigkeit für Ihr Vorhaben prüfen lassen
Im Energie-Check erfassen wir Ihr Vorhaben und ordnen ein, welche Förderwege überhaupt relevant sind.
Oder rufen Sie uns an: +49 173 7136673
